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29. März 2024

Information über Betreuungs- und Entlastungsleistungen, § 45b SGB XI

Ein Anspruch auf Leistungen nach §§ 45 a,b SGB XI besteht sehr oft bei einer Einschränkung der Alltagskompetenz aufgrund einer dementiellen oder anderweitigen Erkrankung.
Bestehen sie bei einer Pflegeeinstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen unbedingt darauf, dass dieser Faktor mit in die Prüfung eingeschlossen wird. Somit erhöht sich ihr Anspruch auf Pflegegeld, zumindest bei einer Einstufung von 0 – 2 in nicht unerheblicher Höhe.
Viele Patienten bzw. Angehörige wissen/ ahnen nämlich gar nicht, dass diese sogar bei einer Einstufung von Pflegestufe 0 oftmals einen Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 231,- € haben.
Bei Vorliegen des §45 a,b SGB XI stehen ihnen je nach Schweregrad der Erkrankung, außerdem Beträge von 104,- €, oder 208,- € zu. Diese Beträge werden von der Pflegekasse gegen Vorlage einer Rechnung erstattet.
Voraussetzung ist, es handelt sich um

  • Leistungen zugelassener Pflegedienste
  • Leistungen der Tages, Nacht sowie Kurzzeitpflege

Betrag für Pflegehilfsmittel §40 Abs. 2 SGB XI

Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, beispielsweise Handschuhe oder Bettunterlagen. Hierfür stehen ihnen monatlich 40,- € auf Antrag zu.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) in Höhe von 1612,- € jährlich
Voraussetzung: die Pflegeperson (Angehörige) ist durch Urlaub oder ähnliches verhindert und seit mindestens 6 Monaten als Pflegeperson tätig.
Sofern der Betrag der Kurzzeitpflege noch nicht ausgeschöpft wurde, können noch bis zu 50% des Leistungsanspruches zusätzlich als Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden nur als Leistung des Ambulanten Pflegedienstes. Dami erhöht sich die Verhinderungspflege auf insgesamt bis zu 2418 Euro.


WICHTIG: Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht auch bei Pflegestufe 0 wenn hier eine Einstufung nach § 45 SGB XI (eingeschränkte Alltagskompetenz) vorliegt.


Ihre Verhinderungspflege können sie sehr gerne auch in einer durch die Pflegedienst Steffen GmbH betreuten Seniorenwohngemeinschaft durchführen.
Wir beraten sie gerne!