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19. März 2024

Bei Pflegebeginn wird ein Vertrag mit dem Pflegedienst abgeschlossen. Dabei ist folgendes zu beachten:

 

  • Der Vertrag sollte einfach und verständlich sein
  • Achten Sie auf annehmbare Kündigungsbedingungen
  • Alle vom Pflegedienst zu erbringenden Leistungen müssen aufgeführt sein, einschließlich der Anzahl der Einsätze pro Tag
  • Alle entstehenden Kosten müssen aufgeführt sein
  • Die Leistungsabrechnung erfolgt durch einen Leistungsnachweis, Sie quittieren mit Ihrer Unterschrift die Richtigkeit der Eintragung.